JUBU Jugendbeteiligung bei Bürgerbudgets

JUBU möchte Förderung von Demokratieprojekten an Schulen thematisieren.

Am 21. Juni findet von 9.30 bis 10.45 Uhr im Brandenburger Landtag eine Aktuelle Stunde zum Thema 25 Jahre „Tolerantes Brandenburg“ statt. Das Demokratieförderprogramm des Landes hat große Erfolge im Kampf gegen rassistische Gewalt, Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Queerfeindlichkeit vorzuweisen. „Diese Erfolge“, so heißt es in der Begründung des Antrages, „dürfen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass Rechtsextremismus unverändert die größte Gefahr für das friedliche Zusammenleben in Brandenburg darstellt“.

Wer die Diskussion mitverfolgen möchte, kann dies über den folgenden Link tun:

https://www.landtag.brandenburg.de/de/termine/88._sitzung_des_landtages_brandenburg/29296?stream=1

Angesichts aktueller Bedrohungen der Demokratie ist es an der Zeit, erfolgreiche Formen zu würdigen, aber auch nach notwendigen Ergänzungen des Landesprogramms zu fragen. Als Modellprojekt des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hat JUBU in den letzten Jahren in Brandenburg eigene Erfahrungen gemacht. Vor diesem Hintergrund möchte sich der mitMachen e. V. als Träger des Projektes mit u. a. folgenden Punkten in die Diskussion einbringen:

1. Angesichts der Bedrohung durch Populist*innen, Verschwörungstheoretiker*innen und anderen antidemokratischen Kräften ist die liberale Demokratie herausgefordert, ihre positiven Seiten aufzuzeigen. Es braucht deshalb neben der etablierten Beratung gegen menschenfeindliche Aktivitäten im Rahmen des Landesprogramms auch Projekte, welche die Beteiligungsmöglichkeiten in der Demokratie aufzeigen und erfahrbar machen. Um eine demokratische Resilienz in der Gesellschaft zu fördern, ist es wichtig, dass junge Menschen selbst eine „demokratische Selbstwirksamkeit“ erleben. Schule ist hierfür ein geeigneter Ort, weshalb wir die Frage diskutieren möchten, inwieweit Demokratieprojekte durch das Landesprogramm unterstützt werden können oder ob es hierzu eine Anpassung des Förderrahmens bedarf.

2. In den Bundestag wurde von der Regierung ein Demokratiefördergesetz eingebracht, das sich gut mit dem Landesprogramm verbinden ließe. Denn die Erfahrung in Brandenburg zeigt, dass Demokratieförderung nur Erfolg haben kann, wenn sie langfristig angelegt ist. Schon jetzt erhalten verschiedene Landesprojekte aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ eine Ko-Finanzierung. Um dies weiter zu etablieren, braucht es ein Demokratiefördergesetz, dessen Verabschiedung derzeit jedoch im Bundestag blockiert wird. Die Brandenburger Landesregierung und die in Brandenburg vertretenen Bundesparteien möchten wir aufrufen, sich für die Verabschiedung des Gesetzes einzusetzen.

Wir freuen uns auf eine Fortsetzung der Diskussion und auf Gespräche mit politischen Vertreter*innen und Entscheidungsträger*innen.