In einigen Orten stellt das Rathaus regelmäßig einen Geldbetrag zur Umsetzung kleinerer ortsteilbezogener Vorhaben zur Verfügung. Alle Einwohner*innen sind eingeladen, Ideen zu entwickeln und diese als Vorschläge für die Finanzierung durch das Bürgerbudget einzureichen. Das Mindestalter für eine Teilnahme ist üblicherweise niedriger als bei Kommunal- oder Parlamentswahlen und kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Die Vorschläge müssen der Allgemeinheit zugutekommen. Das heißt, die Angebote sind für alle Interessierten zugänglich, wie z. B. selbst organisierte Straßenfeste, kleine Maßnahmen zur Gestaltung von Außenflächen (Bänke, Tischtennisplatten) oder Projekte für die Nachbarschaft. Es handelt sich um kleinteilige Vorhaben, deren Kostenobergrenze – je nach Ort – wenige Tausend Euro umfasst. 
Vase mit Stimmtalern (aus Eberswalde)
In einer Abstimmung können die Einwohner*innen des jeweiligen Ortes entscheiden, welche der eingereichten Vorschläge finanziert werden. Die Vorhaben mit den meisten Stimmen werden durch das Bürgerbudget finanziert.  Innerhalb eines Jahres werden anschließend die gewählten Vorschläge entweder direkt durch das Rathaus oder durch eine Gruppe (z. B. ein Verein) umgesetzt und durch das Rathaus finanziert. Bürgerbudgets gibt es übrigens auch in anderen Ländern in Europa. Eine sehr rege Verbreitung finden Bürgerbudgets in den polnischen Nachbarregionen. Sie laden damit zu einem grenzübergreifenden Austausch ein.

// Die Details der Bürgerbudgets sind in jedem Ort anders: //

Häufig ab 14 Jahren, das genaue Mindestalter ist vor Ort geregelt.

Es können insgesamt 50.000 Euro oder 200.000 Euro sein. Der Betrag variiert von unter 1 Euro bis zu 8 Euro je Einwohner*in. Das Geld wird vom Gemeinderat zuvor bewilligt.
Je nach örtlichen Regeln können es 2000 Euro, 30.000 Euro oder etwas dazwischen sein. Die Gemeinden sind frei, den Höchstbetrag selbst zu bestimmten. Eine Begrenzung erfolgt, damit nicht ein Vorschlag das gesamte zur Verfügung gestellte Budget verbraucht und mehrere Vorhaben finanziert werden können. 

In einigen Orten darf nur ein Vorschlag je Einreichende*r abgegeben werden. In anderen Orten dürfen zwar mehrere Vorschläge eingereicht werden, aber nur derjenige mit den meisten Stimmen wird finanziert. In manchen Orten ist es so, dass bei Erfolg zwei oder drei Jahre ausgesetzt werden muss, bis wieder ein Vorschlag zur Finanzierung eingereicht werden kann. 

Die Frist liegt meist einige Wochen oder wenige Monate vor der Wahl. Die Verwaltung prüft anschließend alle Vorschläge.

Sie finden regelmäßig statt, in der Regel jährlich oder alle zwei Jahre. Die Idee ist, dass mit jedem neuen Gemeindehaushalt auch eine Abstimmung im Bürgerbudget erfolgen kann. 

Die Kontaktmöglichkeiten sollten im Internet oder auf Flyern bekannt gemacht werden. Auch Gemeindeblätter oder Berichte in lokalen Zeitungen werden genutzt. 

Es kann eine Stimme sein oder mehrere pro Person, die dann alle einem Vorschlag gegeben oder auf verschiedene verteilt werden können.

Die Abstimmungsverfahren sind sehr unterschiedlich. Einige Kommunen haben nur einen zentralen Abstimmungstag, den sie mit einem Einwohner*innenfest verbinden. Eine Stimmabgabe ist dann oft nur vor Ort möglich. Abstimmungszeiträume können aber grundsätzlich auch länger sein und mehrere Wochen umfassen. In manchen Orten wird eine Abstimmung im Internet organisiert. Damit können auch diejenigen teilnehmen, die nicht zu einem Einwohner*innenfest kommen können oder wollen. 

// Was sind die Vorteile von Bürgerbudgets? //

• Mit eigenen Vorschlägen kann das lokale Leben mitgestaltet werden.

• Die Teilnehmer*innen und Einwohner*innen entscheiden durch Abstimmung selbst über die zu finanzierenden Vorschläge.

• Die gewählten Vorschläge und Maßnahmen werden zeitnah – das heißt spätestens im Laufe des kommenden Jahres – umgesetzt.

• Jugendliche können mitmachen – oft ab 12 oder 14 Jahren. 

• Regelmäßige Durchführung: Dadurch ergibt sich die Chance, mit einem Vorschlag erneut an der Abstimmung teilzunehmen.

In welchen Kommunen – also Gemeinden, Städten oder Landkreisen – es Bürgerbudgets gibt und welche Regelungen dort gelten ist meistens auf der Homepage des jeweiligen Ortes zu erfahren.

Für unsere Pilotkommunen Eberswalde, Nuthetal und Potsdam haben wir diese Information zusammengetragen.

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